Haushaltsanträge und -reden

Anträge der SPD-Fraktion zum Haushaltsplan 2018/19 - vorgetragen am 6. November 2018

Der Gemeinderat der Stadt Plochingen wolle beschließen:

Antrag Nr.  1  zum Themenbereich „Wohnen in Plochingen – Schaffung von Wohnraum, insbesondere bezahlbaren Wohnraum“

Antrag mit abschließender Beschlussfassung durch den Gemeinderat 
a) die Verwaltung wird beauftragt so schnell wie möglich einen für Plochingen geltenden qualifizierten Mietspiegel zu erstellen und diesbezüglich rasch initiativ zu werden.

b) auf städtischem Eigentum werden bei künftigen Bau- und Wohnprojekten (z.B. Gebiet Bühl-Nord) nur Investoren von Mehrfamilienwohnhäusern berücksichtigt, die garantieren, 30 % der Wohnungen als Mietwohnungen zu erstellen mit langfristigem Nutzungsrecht für die Mieter und  einer Mietpreisorientierung am sozialen Wohnungsbau (preisgebundener Wohnraum)

Begründung:

Zu a)                                                                                                                             
Die bisherige Anwendung des Esslinger Mietspiegels in Plochingen wird von der Rechtsprechung schon seit einiger Zeit nicht mehr akzeptiert. Es ist daher unerlässlich, dass insbesondere zur Festsetzung von akzeptablen, einer rechtlichen Überprüfung standhaltenden Mietpreisen ein Plochinger Mietspiegel erstellt wird. Dadurch würde ein besserer Überblick über die Mietpreise in Plochingen entstehen und könnten klarere Aussagen zu "bezahlbaren Wohnraum" in der Stadt getroffen werden.
Seit diesem Jahr gibt es Fördermöglichkeiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg zu den entstehenden Kosten. Diese sollten wir nutzen.
Es kann hierbei durchaus überlegt werden auch noch andere Kommunen aus unserer Raumschaft, z.B. unsere GVV-Partner Altbach und Deizisau einzubeziehen (siehe den entsprechenden Vorgang in der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim/Teck, Dettingen/Teck und Notzingen).

Zu b)   
Bei im städtischen Eigentum stehenden (Bau-)Grundstücke haben wir, also die Stadt Plochingen es bei deren Bebauung in der Hand, entweder durch eine Bebauung in Eigenregie (Stadt als Bauherr und künftiger Eigentümer und Vermieter des Gebäudes) wie andererseits auch bei einem Verkauf des Grundstücks an einen Investor zur entsprechenden Bebauung dann durch in diesem Fall vertraglich vereinbarte, geeignete Instrumentarien (z.B. einer „Sozialquote“) preiswerten, be-zahlbaren Wohnraum zu schaffen, in dem dessen Nutzern (Mietern) neben preisgünstigen, bezahlbaren Mieten auch ein langfristiges Nutzungsrecht gesichert wird, wie dies z.B. im genossenschaftlichen Wohnungsbau mit dem dort immer bestehenden lebenslangen Wohnrecht (es gibt da z.B. keine Eigenbedarfskündigungen) idealer Weise abgesichert ist.                                    
Wir dürfen nicht nur vom preisgünstigen, bezahlbaren Wohnraum reden, sondern müssen vielmehr unseren Worten auch Taten folgen und uns an diesen dann auch messen  lassen. Unser Antrag trägt hierzu bei.

Kosten

ggf. Mindereinnahmen bei einem Verkauf des Grundstücks

 

Antrag Nr.  2  zum Themenbereich „Verbesserung im ÖPNV-Bereich“

Antrag mit abschließender Beschlussfassung im Gemeinderat spätestens im  1. Quartal 2019

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt möglichst bald in Verhandlungen mit dem  VVS und den für diesen verantwortlichen Institutionen (Verband Region Stuttgart, aber auch Landkreis ES) einzutreten mit dem Ziel

a) der raschen Umsetzung der auch vom VVS angestrebten weiteren  Verbesserung des S-Bahn-Taktes der S 1 nach der Tarifzonenreform zum 01.04.2019 und der im Plochinger ZOB startenden und ankommenden, für die Anbindung wichtigen Buslinien, auf einen durchgehenden Viertelstundentakt.

b)  vorweg die rasche Einführung einer Taktverdichtung auf der Buslinie 141 zwischen 12 Uhr und 13 Uhr und das ausnahmslose Anfahren der Bushaltestelle Stuifenstraße bei allen Busumläufen.

c) der Einführung eines VVS-Stadttickets (Tagestickets) in Plochingen nach dem Beispiel in anderen Kommunen, z.B. in der Stadt Ludwigsburg zu einem im Vergleich z.B. zu Ludwigsburg angemessenen Preis von deutlich unter den dortigen Kosten von 5,00 Euro.

2. Bis zur Einführung eines Stadttickets wird in Plochingen baldmöglichst, spätestens jedoch ab 01.04.2019 (Inkrafttreten der VVS-Tarifzonenreform) durch eine entsprechende Bezuschussung und mit administrativer Unterstützung durch die Stadtverwaltung das auf den Geltungsbereich von 3 Haltestellen nach dem Einstieg beschränkt gültige  „VVS-Kurzstrecken-ticket“  ersetzt durch das Angebot eines „4er-Einzelfahrten-Ticket für eine Zone mit beschränkter Gültigkeit nur im Stadtgebiet Plochingen“  zum Preis von 4 Euro (1 Euro je Fahrt, sogenanntes „1 Euro-Ticket“), analog den entsprechenden Regelungen in anderen Kommunen, z.B. Deizisau und Baltmannsweiler/Hohengehren.


Begründung:

Zu 1.
Wir müssen in unserem dichtbesiedelten Ballungsraum Region Stuttgart alle Mittel ausschöpfen, die zu einer Entlastung der Verkehrssituation, insbesondere des motorisierten Individualverkehrs einen Beitrag leisten können. Wir begrüßen ausdrücklich die in diese Richtung gehenden Bemühungen des VVS, zuletzt durch die zum 01.04.2019 in Kraft tretende Tarifzonenreform. Hier darf aber nicht Halt gemacht werden, sondern es müssen rasch weitere Schritte folgen, die es der  Bevölkerung leichter machen und deutliche Anreize setzen nicht nur sporadisch, sondern nachhaltig andauernd auf den ÖPNV umzusteigen. Die Umsetzung unseres Antrages wird hierzu einen wichtigen und nachhaltig wirkenden Beitrag leisten.         

Zu 2.  
Wir nehmen Bezug auf unseren weitestgehend in die gleiche Richtung gehenden Antrag vom 10.10.2017, der im Gemeinderat am 15.05.2018 wegen nur einer fehlenden Stimme keine Mehrheit gefunden hatte. Wir haben diesen Antrag und dessen Präzisierung vom 15.05.2018 diesem Antrag als Anlagen beigefügt. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir auch auf die Ausführungen in diesen Anlagen.                                                                                                                                       
Es hat sich nun in der Zwischenzeit – wie von uns damals schon vorhergesagt -  gezeigt, dass die Tarifzonenreform des VVS zum 01.04.2019 entgegen der damals im Gremium von Verwaltung und den anderen Fraktionen gehegten Erwartung im Bereich des Kurzstreckentickets keine Verbesserung des Angebots bringen wird.

Kosten

entstehen einmal durch die Verwaltungstätigkeit (Maßnahme 1a), dann je nach Durchsetzung unserer Forderungen 1b) und c) durch eine Kostenbeteiligung der Stadt. Bei einer Umsetzung von 2) gehen wir von einem zu erwartenden städtischen Zuschuss in Höhe von ca. 10 Td. bis 15 Td. Euro aus, die bei einer späteren Umsetzung von 1c) wieder entfallen.

 

Antrag Nr. 3  zum Themenbereich „Parkgebühren“

Der Gemeinderat beschließt Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Parkgebührenpflicht umgehend  zu befreien und auf die Befreiung durch entsprechende Hinweise (z.B. Aufkleber) an den Parkscheinautomaten hinzuweisen.

Begründung:                                                                                                            

Wir sehen diese Maßnahme als einen weiteren, wenn auch vorerst kleinen Beitrag unserer Stadt zur Energiewende wie sie auch in anderen Kommunen (z.B. Esslingen) bereits auf der Grundlage des „Emobilitätsgesetzes“ umgesetzt wurde.
                                                                                                                                     Kosten                                                                                                                

entstehen in geringem Umfang durch die Verwaltungstätigkeit im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme. Weiter ist mittel-/langfristig mit Mindereinnahmen bei den Parkgebühren zu rechnen.

 

Antrag Nr.  4  zum Themenbereich „Partnerschaften/Europa/Internationales“

Antrag mit abschließender Beschlussfassung im Gemeinderat über diesen spätestens im 1. Quartal 2019

1.  a) Der „Kreisverkehrsplatz“ in der Schorndorfer Str. vor der Einmündung in das Wohngebiet Talweg-Süd erhält den Namen „Europa-Platz“                          

b) in dessen Kreisverkehrsmitte wird in deren „Aufschüttung/Hügel“ nach jeder Abzweigung (aktuell drei, künftig vier)  hin in geeigneter Weise und Größe die Europafahne ein-/angebracht.

2.    Die beiden diesem Kreisverkehr nächstgelegenen Straßen im künftigen Wohngebiet Schafhausäcker erhalten die Bezeichnung: „Cividale Weg“ und „Svitavy Weg“           

3.  Aus dem Kreis der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, der Stadtverwaltung, des AKPV und der Plochinger Schulen  wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die unter Federführung der Stadtverwaltung  Möglichkeiten der  Weiterentwicklung der bestehenden Städtepartnerschaften und der Vertiefung des europäischen Gedankens in unserer Stadt untersucht und entsprechende Vorschläge zur Beratung im Gemeinderat erarbeitet. Die genannten Institutionen entsenden grundsätzlich jeweils einen/eine Vertreter(in) in diesen Arbeitskreis.


Begründung:

Zu 1. und 2.                                                                                                          konsequente und abschließende Fortführung der im Gebiet Talweg-Süd begonnenen Bezeichnung von Straßen mit den Namen unserer Partnerstädte und befreundeten Städte. Sichtbarer Beitrag und weitere Vertiefung des europäischen Gedankens in der Plochinger Bevölkerung.                                                                                                                          

Zu 3.                                                                                                                             Unsere Partnerschafts- und Europaarbeit in Plochingen bedarf dringend einer Überprüfung im Sinne einer positiven Weiterentwicklung und Intensivierung.

Kosten
entstehen zu 1. u. 2. in überschaubarem Umfang durch die Verwaltungstätigkeit, weiter durch die entsprechende Ausstattung des „Kreisverkehrshügels“ mit den 4 Europafahnen und die Beschilderung des Kreisverkehrsplatzes und (später) der beiden Straßen). Diese Kosten sind aus dem Etat für die Straßeninstandsetzung zu bestreiten. Zu Nr. 2: entstehen Kosten vorerst nur durch die Verwaltungstätigkeit.  


Antrag Nr. 5 zum Themenbereich „Interkommunale Zusammenarbeit, insbesondere im GVV Altbach, Deizisau, Plochingen“

Interkommunale Zusammenarbeit, insbesondere im GVV Altbach, Deizisau Plochingen

Die Verwaltung wird beauftragt, im GVV zu veranlassen, dass im ersten Quartal 2019 die in der letzten GVV-Versammlung allseits angeregte und begrüßte gemeinsame Sitzung aller Gemeinderäte/-rätinnen der drei GVV-Kommunen einberufen wird, bei der über die die bisherige GVV-Zuständigkeit hinausgehende Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit vertiefend erörtert werden. Beispielhaft seien genannt die Themenbereiche Sozialstation, Grundbucheinsichtsstelle, Gutachterausschuss, Fluglärmschutzinitiative Deizisau ausweiten auf Altbach und Plochingen usw.
Es wäre von großem Vorteil in dieser gemeinsamen Sitzung zu deren Auftakt die Sozialstation Wendlingen am Neckar e.V. durch deren Geschäftsführer Herr Braun vorzustellen. Wir regen diese Vorstellung ausdrücklich an und beantragen so vorzugehen.
     
Begründung:

Die entsprechenden Absichtserklärungen der Verbandsversammlungsmitglieder in der letzten GVV-Versammlung müssen nun rasch umgesetzt werden und es müssen diesen Taten folgen.  

Kosten
entstehen vorerst nur durch die Verwaltungstätigkeit. In der Folge besteht jedoch mittel- bzw. langfristig die Chance durch eine Intensivierung der kommunalen Zusammenarbeit aller drei im GVV vertretenen Kommunen für diese auch eine Verbesserung deren finanziellen  Situation zu erreichen.

 


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