Haushaltsanträge und -reden

Anträge zum Haushaltsplan 2006

Der Gemeinderat der Stadt Plochingen möge beschließen: Antrag 1: (Zukunft der Flächen im Umfeld des stillgelegten Güterbahnhofes) Die Verwaltung berichtet über den Stand der Grundstücksverhandlungen in diesem Bereich und legt dar, wann und in welchem flächenmäßigen Umfang Planungsaussagen gemacht werden können. Begründung: Unter den Gesichtspunkten „Stadtentwicklung“ und „Landschaftsverbrauch“ kann es nicht sein, dass über Jahrzehnte ein vollständig erschlossenes Gebiet ungenutzt bleibt. Die Lage dieser Grundstücke verspricht bei einer flexiblen und zukunftsgerichteten Planung durchaus eine Vermittelbarkeit am Markt. Antrag 2: (Aktivierung städtischer Grundstücke) Die Verwaltung legt dem Gemeinderat eine Liste städtischer Grundstücke vor, die baulich verwertbar sind. Die Verwaltung stellt ein Konzept vor, das Vorschläge und Maßnahmen enthält, wie diese Grundstücke (z.B. Flächen der „Gelatine“ oder im Filsgebiet) verwertet werden können. Begründung: Die Mobilisierung von Grundstücksbrachen muss nach Meinung der SPD-Fraktion vor allem zwei Ziele verfolgen, einmal eine Verbesserung unserer Haushaltslage, zum anderen, mindestens ebenso wichtig, kann sie einen weiteren wichtigen Beitrag zur Binnenentwicklung der Stadt darstellen. Antrag 3: (Konzept für die museale, vereinsmäßige und kommerzielle Nutzung städtischer Räume und Grundstücke) Die Verwaltung erarbeitet ein schlüssiges Konzept für die Nutzung der im Eigentum und im Besitz der Stadt Plochingen stehenden städtischen Gebäude und Grundstücke für vereinsmäßige, kulturelle und museale Vorhaben. Die Verwaltung stellt die kommerzielle Nutzung dieser Gebäude und Grundstücke dar. Begründung: Teilweise ist nicht nachvollziehbar welches Konzept/welche Überlegungen hinter den Planungen für ein Heimatmuseum stehen. Ähnliches gilt für die vereinsmäßige Nutzung von Räumen in städtischen Gebäuden bzw. von städtischen Grundstücken hinsichtlich der vereins- bzw. kommerziellen Nutzung. Hilfreich für die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes könnten durchaus entsprechende Diplom- bzw. Seminararbeiten von Studierenden entsprechender Fachrichtungen sein, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Antrag 4: (Betreuung der unter Dreijährigen) Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfszahlen auch für die unter Dreijährigen fortzuschreiben und gemäß dem TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) ein Konzept für den Ausbau der Betreuungseinrichtungen für die nächsten Jahre auszuarbeiten. In die Konzepterarbeitung und dann auch die weitere Planung sind gegebenenfalls kirchliche oder freie Träger einzubeziehen. Der Gemeinderat besichtigt eine bereits vorhandene und gut funktionierende entsprechende Betreuungseinrichtung möglichst in einer mit der Stadt Plochingen vergleichbaren Kommune. Begründung: Die Bildung und Erziehung von Kindern jeden Alters nimmt in der politischen Diskussion zu Recht einen immer größeren Raum ein. Auch deswegen, weil die finanzielle Situation in den Familien, aber auch der Arbeitsmarkt und das berufliche Fortkommen der Eltern eine Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit bedingen. Die Vereinbarkeit gestaltet sich besonders schwierig, wenn die Kinder das Kindergartenalter noch nicht erreicht haben. Das Tagesstättenausbauförderungsgesetz (TAG) fordert, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige bis zum Jahr 2010 gedeckt sein sollte. Bei den Zahlen der unter Dreijährigen betreuten liegt Plochingen kreisweit im unteren Bereich. Zurzeit werden Zweijährige in Regelkindergärten unter Berücksichtigung des Verteilers mitbetreut. Im Sinne der o. g. Forderung ist dies eine Übergangslösung. Es geht aber vor allem um ein qualifiziertes Angebot an Betreuungsangeboten. Um den speziellen Bedürfnissen der Kleinkinder gerecht zu werden, ohne sie aus dem Verband mit den größeren Kinder zu lösen, sollte ein organisatorisches und pädagogisches Konzept erstellt werden. Antrag 5: (Änderung der Gebührenstruktur bei der Ganztagesbetreuung im Kindergarten und bei der Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder) Die Gebührenstruktur bei der Kinderbetreuung wird in den Bereichen neu überdacht und geändert, in welchen die Eltern die über die Grundförderung der Stadt hinausgehenden Betreuungskosten voll finanzieren müssen. Der Gebührenberechnung soll hier in Zukunft das Familieneinkommen zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung zieht Erkundigungen ein, in welcher Weise Elternbeiträge in vergleichbaren Einrichtungen andern Orts berechnet werden und berichtet hierüber dem Gemeinderat. Die Verwaltung unterbreitet einen Vorschlag über eine familienein-kommensabhängige Staffelung der Kindergartengebühren im Bereich Ganztagesbetreuung und der Elternbeiträge im Bereich Nachmittags-betreuung der Grundschulkinder. Diese Gebührenberechnung sollte folgerichtig auch für die Betreuung der unter Dreijährigen angewendet werden (s. HH-Antrag Nr. 4). Begründung: Betroffen von der derzeitigen Gebührenregelung sind derzeit bei der Ganztagesbetreuung zwei Kindergartengruppen und bei der Nachmittagsbetreuung zwei Gruppen von Grundschulkindern. Die Inanspruchnahme der oben angeführten Ganztageseinrichtungen beabsichtigt und ermöglicht eine mit der Kinderbetreuung zu vereinbarende Berufstätigkeit der Eltern. Deshalb sollten auch die Betreuungskosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem dadurch erlangten Einkommen stehen. Vor allem für allein erziehende und hinzuverdienende Elternteile stellen die Betreuungskosten oft eine unüberwindliche Hürde dar. Antrag 6: (Schulentwicklung) Die Verwaltung räumt den Schulen in Plochingen jährlich (Oktober / November eines jeden Jahres) in einer GR-Sitzung die Möglichkeit ein, über die Schulentwicklung und kurzfristige, mittelfristige und langfristige Projekte und Vorhaben zu berichten und eine darauf basierende Prioritätenliste vorzustellen. Begründung: Im sächlichen Bereich der Schulträgerschaft sollen die Finanzmittel sinnvoll und effizient eingesetzt werden. Dazu ist es notwendig, kurzfristige, mittelfristige und langfristige Überlegungen bzgl. der Schulentwicklung von der jeweiligen Schulleitung zu erfahren. In einer GR-Sitzung soll der / die Schulleiter/in darüber berichten. Diese Vorgehensweise erhöht die Transparenz der Handlung, das gegenseitige Verständnis bzgl. des Handlungsspielraums und ist Basis für weiterführende Haushaltsplanungen. Antrag 7: (Ausbau der Fernwärme) Die Verwaltung lädt den Energieversorger EnBw in den Gemeinderat ein zu einem Gespräch mit dem Ziel das Fernwärmeversorgungsnetz in Plochingen systematisch weiter auszubauen. Begründung: Aus energiepolitischen Gründen, insbesondere dem verantwortungsvollen Umgang mit den entsprechenden Ressourcen ist es unverantwortlich die vorgehaltene Kapazität der Fernwärmeauskoppelung im Kraftwerk Altbach für den weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes in Plochingen, aber auch in weiteren im entsprechenden Einzugsgebiet des Kraftwerkes Altbach liegenden Kommunen nicht zu nutzen. Das Thema ist daher auch entsprechend in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Altbach/Deizisau/Plochingen unter Einbeziehung der EnBW zu thematisieren. Antrag 8: (Solartrocknung des Klärschlammes) Die Verwaltung organisiert im Abwasserverband eine Besichtigung einer solaren Klärschlamm-Trocknungsanlage mit dem Ziel mittelfristig die Kammerfilterpresse im Klärwerk durch eine Solartrocknungsanlage zu ersetzen. Zur Beurteilung wird im Verband eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgestellt. Begründung: Aus umwelt- und energiepolitischen Gründen sollte die solare Trocknung des Klärschlamms und die Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens geprüft werden. Antrag 09: (Entwicklungsstudie Neckar-Fils – 09.2005) Die Verwaltung informiert umfassend im 1. Quartal 2006 den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die vom Verband Region Stuttgart in Auftrag gegebene Entwicklungsstudie Neckar-Fils vom September 2005. Begründung: Die Studie war Gegenstand des Tagesordnungspunktes 2 der öffentlichen Sitzung des Planungsausschusses des Verband Region Stuttgart (Sitzungsvorlage Nr. 141/2005) am 21. September 2005. Der Untersuchungsraum dieser Studie umfasste die Städte und Gemeinden Altbach, Deizisau, Plochingen, Baltmannsweiler, Lichtenwald, Reichenbach an der Fils, Hochdorf, Notzingen, Wernau, Köngen, Wendlingen, Kichheim unter Teck, Dettingen unter Teck, Oberboihingen, Unterensingen und Nürtingen. Ergebnisse und Planungsempfehlungen der Studie treffen u.a. auch wichtige Aussagen zu Weiterentwicklungsmöglichkeiten unserer Stadt. Ihre Erkenntnisse sind daher für die Meinungsbildung der Mandatsträger im Gemeinderat aber auch unserer Bürgerschaft von großer Bedeutung. Nachdem die Studie nun seit geraumer Zeit existiert, ist deren inhaltliche Bekanntgabe im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung dringend geboten. Antrag 10: (Zukunftsfähigkeit der Stadt) Die Verwaltung definiert neu ihre Zukunftsfähigkeit, die sich hieraus ergebenden Arbeitsfelder und deren Realisierungszeiträume. Hierüber berichtet die Verwaltung dem Gemeinderat im 1. Halbjahr 2006 zur Beratung des weiteren Vorgehens. Die Stadt Plochingen wird zur Unterstützung bei der Durchführung dieses Vorhabens aber auch des sonstigen „Tagesgeschäfts“ umgehend noch im 1. Quartal des Jahres 2006 Mitglied der „Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement – KGSt“. Die Stadt Plochingen beantragt in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Altbach/Deizisau/Plochingen zum frühest möglichen Zeitpunkt die sofortige Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die auf der Grundlage der entsprechenden Studie des Gemeindetags Baden-Württemberg „Interkommunale Zusammenarbeit“ vom Oktober 2005 und der „Entwicklungsstudie Neckar-Fils“ des Verband Region Stuttgart vom September 2005 ergebnisorientiert Vorschläge für Möglichkeiten einer sich nicht nur auf das Verbandsgebiet beschränkenden interkommunalen Zusammenarbeit und deren Realisierung erarbeitet. Diese Vorschläge sind den Gemeinderäten der beteiligten Kommunen und der Verbandsversammlung zur weiteren Beratung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise vorzulegen. Begründung: Zu 1. Zukunftsfähigkeit der Verwaltung ist kein statisches Ziel. Zukunftsfähigkeit ist die jeweils von einem aktuellen Standort aus betrachtete Fähigkeit, in einem überschaubaren mittel- bis langfristigen Zeitrahmen die Zukunft zu bestehen. So ist Zukunftsfähigkeit stets wieder neu zu definieren. Modernisierung der Verwaltung ist eine Daueraufgabe. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe dürfen Bürgerinnen und Bürger nicht abseits stehen. Es sind Wege ihrer Beteiligung zu finden und zu realisieren, z.B. bei der Aufstellung des Haushaltsplanes (Kommunaler Bürgerhaushalt, näheres siehe www.buergerhaushalt.de). Zu 2. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ist das von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragene Entwicklungszentrum des kommunalen Managements. Sie wurde 1949 in Köln gegründet. Gemeinsam mit ihren und für ihre Mitglieder befasst sich die KGSt mit Führung, Steuerung und Organisation der Kommunalverwaltung. Sie wird finanziert aus den Beiträgen der Mitglieder und Erlösen für besondere Leistungen, zum Beispiel Seminare und Vergleichsringe. Über 1600 Kommunalverwaltungen und Träger öffentlicher Aufgaben arbeiten in der KGSt zusammen, um mit ihr die eigene Leistungsfähigkeit zu verbessern und so zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beizutragen. Hauptprodukte der KGSt sind die schriftlich herausgegebenen gutachtlichen Empfehlungen, die vielfältigen Möglichkeiten zum interkommunalen Erfahrungsaustausch, Seminare und Fachkonferenzen und die Kennzahlenarbeit in Vergleichsringen. Ursprünglicher Name: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsver-einfachung, die Umbenennung erfolgte 2005. (Nähere Einzelheiten siehe www.kgst.de). Der Mitgliedsbeitrag beträgt für die Stadt Plochingen im Jahr 700,00 € (Mindestbeitrag). Wir schlagen vor zum Auftakt des Prozesses den KGSt-Vorstand Prof. Hans-Joachim Hilbertz noch im 1. Quartal des Jahres 2006 in den Gemeinderat einzuladen zu einem Vortrag für die Verwaltung und die Gemeinderäte über die „Zukunftsfähige Kommunalverwaltung“ mit anschließender Information über die KGSt. Zu 3. Um den Herausforderungen der in absehbarer Zeit zunehmend schlechteren Rahmenbedingungen begegnen zu können, können die Städte und Gemeinden an dem Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ nicht vorbeigehen, es nicht vor sich her- oder gar wegschieben. Die im Oktober 2005 veröffentlichte Studie des Gemeindetags Baden-Württemberg zur „Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)“ hat zum Ziel, die Bündelung der Kräfte durch kreative Allianzen anzuregen. Diesem Thema müssen wir uns über das bisherige Maß hinaus verstärkt und intensiv in Verwaltung und Gemeinderat unserer Stadt, aber auch in der Verbandsversammlung unseres Gemeindeverwaltungsverbandes auseinandersetzen und hierbei, den entsprechenden Hinweis in Bezug auf die Einbeziehung der Stadt Wernau in der „Entwicklungsstudie Neckar-Fils“ des Verband Region Stuttgart vom September 2005 aufgreifend, auch nach über die Verbandsgrenzen hinausgehenden Möglichkeiten Ausschau halten. Kosten: Mitgliedsbeitrag an die KGSt jährlich 700,00 €. Zur Finanzierung des jährlichen Mitgliedsbeitrages wäre es denkbar hierfür Mittel für Geschäftsausgaben aus dem Verwaltungshaushalt Einzelplan 0, Unterabschnitt 0000 Nr. 1.6500 zu verwenden. Es besteht die durchaus realistische Möglichkeit Herrn Prof. Hilpertz zu diesem Vortrag ohne eine Honorarforderung seinerseits zu gewinnen, so dass hierfür keine Kosten entstehen. Antrag 11: (Barrierefreier Internetauftritt der Stadt Plochingen) Der Internetauftritt der Stadt Plochingen wird, auch unter Berücksichtigung der Anforderungen an einen barrierefreien Internetauftritt neu gestaltet. Die Verwaltung wird beauftragt die Neugestaltung des Internetauftritts der Stadt Plochingen umgehend im 1. Quartal des Jahres 2006 entsprechend auszuschreiben und die Ausschreibungsergebnisse (vorgeschlagene Konzepte) dem Gemeinderat im 2. Quartal 2006 zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Begründung: Die Neugestaltung des Internetauftritts der Stadt Plochingen, er ist das virtuelle „Aushängeschild“ unserer Stadt, wurde bereits seit längerer Zeit für notwendig erachtet und von der SPD-Fraktion im Gremium auch immer wieder angemahnt. Nicht nur, aber auch aus Gründen der Schaffung eines barrierefreien Auftritts ist die Neugestaltung nun dringend erforderlich und nicht mehr aufschiebbar. Seit dem 01. Juli 2002 ist in Deutschland eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem BGG (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung – BITV, BGBl. v. 17.7.02) in Kraft, das die Bundesbehörden zu dessen entsprechenden Umsetzung in Bezug auf einen barrierefreien Internetauftritt bis 31.12.2005 verpflichtete. Der baden-württembergische Landtag hat am 20.04.2005 das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Vorschriften, die zu einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen führen sollen. Das Thema barrierefreie Informationstechnik regelt § 10 (barrierefreie mediale Angebote) des genannten Landesgesetzes. Darin ist festgelegt, dass sich die Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung an der jeweils gültigen BITV des Bundes orientieren. Obwohl diese Bestimmung im Landesgesetz die Kommunen nicht unmittelbar verpflichtet sind diese dennoch aufgefordert ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Die Wertschätzung unserer behinderten Bürgerinnen und Bürger gebietet es dieser Aufforderung auch für den Bereich der Stadt Plochingen Folge zu leisten und dem Beispiel vieler Kommunen (z.B. Stadt Lorch – 11500 Einwohner, Gemeinde Allmersbach usw.) zu folgen, die ihren Internetauftritt schon entsprechend barrierefrei gestaltet haben. Kosten: Die entstehenden Kosten können jetzt von uns noch nicht beziffert werden. Es wäre zu prüfen, ob die Neugestaltung des Internetauftritts über die Haushaltsstelle Einzelplan 0, Unterabschnitt 0000 Nr. 1.5810.000 – Repräsentation, Tagungen, Besichtigungen finanzierbar ist.


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