Haushaltsanträge und -reden

Anträge zum Haushaltsplan 2016

Anträge zum Haushaltsplan 2016

Der Gemeinderat der Stadt Plochingen wolle beschließen:

Antrag Nr. 1 zum Themenbereich „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“

  1. Die Verwaltung legt die Grunddaten für die beabsichtigte Wohnbebauung der „Schafhausäcker“ vor.
  2. Die Verwaltung erarbeitet einen Rahmenplan für das „Filsgebiet“ mit dem Ziel, eine geordnete Nutzung von Wohnung und Gewerbe in der Form eines Mischgebietes zu erreichen.
  3. Die Verwaltung untersucht Möglichkeiten, wie im Stadtgebiet Wohnraum geschaffen werden kann durch Sanierung, Umnutzungen und mit Hilfe eineraktiven Grundstückspolitik der Stadt.
  4. Die Verwaltung nimmt dazu Gespräche u.a. mit der Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG auf.

Begründung:

Der Druck auf den Plochinger Wohnungsmarkt wird immer größer. Dies ist nicht überwiegend den zu uns kommenden Flüchtlingen geschuldet, vielmehr suchen vor allem junge Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen nach bezahlbarem Wohnraum. Die Zuwanderung in die Ballungszentren wird weiter zunehmen, deshalb müssen heute Entscheidungen für die Zukunft fallen – leider hat bezüglich des Wohnraums die Zukunft längst begonnen.

Kosten

keine – außer für die Verwaltungstätigkeit

Antrag Nr. 2 zum Themenbereich „Investitionsplanung“

  1. Die Verwaltung erarbeitet einen mittelfristigen Investitionsplan (2016-2018).
  2. Die Verwaltung stellt dar, welche Kriterien maßgeblich sind für die Prioritätensetzung

Begründung:

Der Investitionsstau von 60 Millionen Euro zwingt Gemeinderat und Verwaltung zu Entscheidungen, die haushaltspolitisch verantwortbar sind. Da dieser Stau nur schrittweise aufgelöst werden kann, bedarf es einer auch für unsere Bürger/-innen nachvollziehbaren Prioritätensetzung. Für die SPD-Fraktion sind dabei Beiträge zur Stadtentwicklung, Sicherheitsfragen und Verbesserung von Handlungsprozessen wichtige Kriterien.

Kosten

keine – außer für die Verwaltungstätigkeit

Antrag Nr. 3 zum Themenbereich „Interkommunale Zusammenarbeit“

Die Verwaltung nimmt im Hinblick auf den Kostenfaktor Gymnasium Gespräche über eine Beteiligung bei Investitionen mit den Nachbarkommunen auf.

Begründung:

Die Stadt Plochingen kann auf Dauer weder die Investitionskosten noch die laufenden Kosten beim Gymnasium alleine stemmen. Bei 70 % auswärtigen Schülern im Gymnasium kann es nicht sein, dass eine Kleinstadt wie Plochingen immer noch eines der größten Gymnasien im Lande alleine finanziert. Interkommunale Solidarität ist hier gefragt.

Kosten

keine – außer für die Verwaltungstätigkeit

Antrag Nr. 4 zum Themenbereich „Schulen“

Die Verwaltung wird beauftragt die Einführung eines Schulverbundes nach § 16 Schulgesetz Baden-Württemberg bestehend aus der Grund- und Haupt-/Werkrealschule (Burgschule) und der Realschule in Plochingen am Schulzentrum Burgschule/Realschule mit allen Beteiligten zu untersuchen und dem Gemeinderat im ersten Halbjahr 2016 über das Ergebnis der Untersuchung zu berichten.

Begründung:

Das "Sterben" der Werkrealschulen im Landkreis Esslingen ist hinlänglich bekannt. Die Realschulen in Baden-Württemberg werden sich ab dem Schuljahr 16/17 neu orientieren und sowohl den mittleren Bildungsabschluss als auch den Hauptschulabschluss anbieten müssen. Ein Schulverbund der beiden Schulen wäre die folgerichtige und zukunftsweisende Entscheidung. Beispielhaft wird auf einen entsprechenden Vorgang in Balingen verwiesen. Dort wurde ein solcher Schulverbund ab dem Schuljahr 2015/16 eingerichtet.

Kosten

keine – außer für die Verwaltungstätigkeit

Antrag Nr. 5 zum Themenbereich „Schulen“

Die Verwaltung wird beauftragt die Raumnutzung an den Plochinger Schulen zu erheben und in einer Übersicht darzustellen.

Begründung:

Um zukünftig auch im Sinne des Masterplanes Entscheidungen zielgerichtet treffen zu können, ist es notwendig, die Auslastung der schulischen Räume zu erheben.

Kosten

keine – außer für die Verwaltungstätigkeit

Antrag Nr. 6 zum Themenbereich „Schulsozialarbeit“

Die Verwaltung wird beauftragt eine Übernahme der Schulsozialarbeit in Eigenregie durch die Stadtverwaltung oder durch einen erfahrenen Dienstleister zu prüfen und über das Ergebnis dem Gemeinderat zu berichten zur dortigen Beratung.

Begründung:

Es ist hinlänglich bekannt, in welch schwieriger Lage sich der KJR derzeit befindet. Um auch in der Zukunft die notwendige Schulsozialarbeit an den Plochinger Schulen sicherzustellen, ist es notwendig alle Möglichkeiten der Organisation und Finanzierung der Schulsozialarbeit detailliert zu untersuchen. Um vergleichbare Daten für eine Entscheidungshilfe oder Alternativen zu haben, sollten die Kosten des Personalpool des KJR und anderer Anbieter (z.B. das BAZ Esslingen) im Vergleich zur städtischen Zuständigkeit erhoben werden.

Kosten

keine – außer für die Verwaltungstätigkeit

Antrag Nr. 7 zum Themenbereich „Parkraum“

Die Verwaltung wird beauftragt noch im 1. Quartal 2016 bei den kommunalen Dachorganisationen Gemeinde- und Städtetag in geeigneter Form und mit Nachdruck vorstellig zu werden,  um diese zu veranlassen bei der Landesregierung auf eine schnellstmögliche Änderung der Landesbauordnung zu drängen die zum Ziel hat, in diese ein Zweckentfremdungsverbot für notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze aufzunehmen. Dem Gemeinderat ist über diese Bemühungen und deren Ergebnis zu berichten.

Begründung:

In mehreren Wohngebieten/Straßenzügen unserer Stadt kommt es regelmäßig zum Notstand, was die Parkmöglichkeiten betrifft. Besucher von außerhalb sind oft gezwungen, in verbotenen Bereichen zu parken, weil kein Parkraum zur Verfügung steht. Besonders schwierig ist die Situation seit Jahren in den Lettenäckern II. Theoretisch sind ausreichende Parkmöglichkeiten vorhanden, doch werden nicht wenige Garagen von Eigentümern zweckentfremdet als Unterstellmöglichkeit für Möbel u.a.m.

Leider beinhaltet unsere baden-württembergische Landesbauordnung keine Bestimmung wie sie in § 44 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) mit folgendem Wortlaut normiert ist:

„Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. Sie dürfen Dritten zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern überlassen werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Personen, die die Anlage ständig benutzen und sie besuchen, nicht benötigt werden“

Mit einer solchen Vorschrift würde dann endlich eine bisher nicht vorhandene Rechtsgrundlage für ein dann möglich werdendes Einschreiten gegen einen entsprechenden Missbrauch auch für die Kommunen in Baden-Württemberg geschaffen. Wie dies von statten gehen könnte, kann beispielhaft aus einem entsprechenden Vorgang mit Rechtsprechung in Hessen ersehen werden, wie er im Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 05.12.2012–Az. 2 K 48/12, Internetlink: https://openjur.de/u/598714.html dargestellt ist.

Kosten

keine – außer für die Verwaltungstätigkeit

Antrag Nr. 8 zum Themenbereich „Saubere Stadt“

Die Verwaltung wird beauftragt nach Maßnahmen zu suchen, die geeignet sind der überhand nehmenden Anzahl wilder Tauben in unserer Stadt Einhalt zu gebieten und diese zu dezimieren. Dem Gemeinderat ist zur weiteren Beratung hierüber zu berichten, auch über die evtl. entstehenden Kosten für in Frage kommende Maßnahmen.

Begründung:

Aus der Bevölkerung mehren sich die Klagen über die sich ständig vergrößernde Anzahl von wilden Tauben in Plochingen und die von diesen angerichteten Verunreinigungen und auch Schäden. Das Thema wurde auch schon in jüngster Vergangenheit aus der Bürgerschaft in einer Bürgersprechstunde angesprochen.

Es empfiehlt sich für die Bearbeitung dieses Antrags die Ausführungen in einem Artikel zu diesem Thema im Süddeutschen Zeitung "Tiere/Pflanzen" Heft 09/2013 (http://sz-magazin.sueddeutsche.de/drucken/text/39597) auszuwerten. Hiernach erscheint die Einrichtung eines/mehrerer Taubenschlages/-schläge - neben einer strikten Einhaltung des Fütterungsverbotes – ein gangbarer Weg um entsprechende Erfolge zu erzielen – siehe entsprechende Erfahrungen in der Stadt Augsburg. Auf diese Möglichkeit sollte bei der Prüfung ein besonderer Augenmerk gerichtet werden.

Kosten

keine – außer für die Verwaltungstätigkeit


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