Otto Blumenstock, SPD-Sprecher im Verwaltungsausschuss Die Verwaltung hat uns nun die Eckdaten vorgelegt, die sie dem Haushaltsplan 2013 zugrunde legen will. Es ist ein gehaltvolles Papier. Von den Eckdaten gehen deutliche Zeichen aus, wie die Verwaltung gesetzliche Ansprüche erfüllen will und auch erfüllen kann. Dies gilt insbesondere für die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz für Unterdreijährige.
Die Versorgungsquote für Kinder im Alter von O bis 3 Jahren von 34 % wird die Stadt bis 2013 erreichen. Dass dies nicht das Maß aller Dinge ist, wissen wir auch. Aber mehr ist derzeit nicht drin. Den weiteren Bedarf will die Verwaltung bis zur Haushaltsberatung für die mittelfristige Planung ermitteln und, so verstehen wir die Aussage, dann auch entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten berücksichtigen. Ohne weitere Hilfe aus Bund und Land wird dies allerdings nicht gehen.
Unverändert hält die Verwaltung auch an einer vorausschauenden Schulentwicklung fest. Innerhalb unserer Schulstandorte, die wir in den letzten Jahren modernisiert, saniert und mit Mensen und Fachräumen ausgestattet haben, sollen und können wir die Entwicklungen im sozialpolitischen und pädagogischen Bereich umsetzen. Dies gilt z.B. für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule, von Ganztagesschulen und für die Inklusion behinderter Kinder in Regelschulen. Daneben wird am Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2016 im Vergleich zum Basisjahr 2007 um 18 % zu reduzieren, festgehalten, wollen den Substanz- und Werterhalt der Straßen und Brücken nachhaltig gewährleisten < entsprechende zusätzliche Mittel sind im Finanzplan enthalten > und dabei auch die städtischen Gebäude nicht vergessen. Und nicht zuletzt soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Unsere Kreditlinie soll ab 2014 auf unter 50 Mio EUR zurückgeführt werden.
Wie die Verwaltung dies erreichen will, hat sie uns dargelegt. Sie berücksichtigt nicht nur höhere Ausgaben im Bereich der Personalkosten und der Sach- und Dienstleistungen und für sonstige Aufwendungen. Sie geht auch von höheren Einnahmen aus, z.B. bei der Gewerbesteuer – und dies ohne Erhöhung des Hebesatzes. Die erwarteten höheren Einnahmen aus der Einkommensteuer sollen mit dazu verwendet werden, den Haushalt auszugleichen, neue Kreditaufnahmen vermeiden und unsere Schulden durch Tilgung zurückführen. Dabei muss die Verwaltung ein noch heute bestehendes negatives Ergebnis von 1,5 Mio Euro verwaltungsintern ausgleichen.
Wo ist nun das Wasser zu dem guten Wein? Die Verwaltung geht von einer Anhebung des Grundsteuerhebesatzes von derzeit 400 v.H. auf 420 v.H. aus, was zu einer Mehreinnahme von jährlich 900.000,00 Euro führt. Schon bei den Haushaltsberatungen für 2012 hatte die Verwaltung diese Erhöhung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgesehen, konnte sich aber damit bei der Mehrheit des Gemeinderates nicht durchsetzen. Man war sich einig, dass über die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes dann neu zu entscheiden ist, wenn der Gemeinderat seine „Hausaufgaben“ gemacht hat. Sprich: Wenn alle Konsolidierungs- und Sparmaßnahmen ausgeschöpft sind und dann noch Mittel fehlen, sollen diese mit der Grundsteuererhöhung dauerhaft ausgeglichen werden. Wir sind bei den Haushaltsberatungen für 2012 diesen Weg mitgegangen nicht ohne den Hinweis, dass wir mit dieser Frage schon bald wieder befasst werden, spätestens bei den Haushaltsberatungen für 2013 ff. Eine Haushaltskonsolidierung mit einem recht ordentlichen Ergebnis hat stattgefunden. Die nächste Konsolidierung ist „in der Mache“. Nachdem uns die Auswirkungen noch nicht beziffert werden können, die Verwaltung ist dabei, die Vorgaben der „Konsoldierungsrunde“ aufzuarbeiten, sind auch wir damit einverstanden, heute nicht über den Grundsteuerhebesatz ab 2013 zu entscheiden. Allerdings sollte uns bewusst sein, dass eine nicht zufriedenstellende Konsolidierung dazu führen wird, dass bei einer Nichterhöhung des Grundsteuerhebesatzes die Verwaltung Abstriche an unseren Strategischen Zielen vornehmen muss und dass fehlende Mindereinnahmen zu einem Wegfall von Leistungen führen. Welche, hat dann der Gemeinderat zu entscheiden. Und da hilft es uns nicht, nur pauschal auf eine neue Runde zur Haushaltskonsolidierung zu verweisen. Da müssen konkrete Aussagen gemacht werden. Und es geht dann immerhin um Leistungsverzichte, die die Größenordnung von 900.000,00 Euro jährlich ausmachen.
Da bin ich dann mal gespannt, wie das gehen soll. Wir wissen ja alle, dass Maßnahmen sehr schnell aufgelistet sind. Beim zweiten Hinschauen fängt das „Baugrimmen“ an und bei genauer Betrachtungsweise stellen wir fest, dass gewisse Dinge so nicht umgesetzt werden können oder eine andere Entscheidung notwendig ist. Wir denken da an die Neufestsetzung der Elternentgelte in Kindertagesstätten zum September 2012 insbesondere für die Kinderbetreuung für unter Dreijährige. Wir sollten uns nicht dem Vorwurf aussetzen, dass wir denen folgen, die am lautesten schreien. Wir sollten gemeinsam nach einer gerechteren Staffelung suchen, aber auch unser Ziel, uns in nicht allzu ferner Zeit der landesweit angestrebten Mitfinanzierungsquote von 20 % zu erreichen, nicht vergessen. Wir sind zuversichtlich, dass die Arbeitsgruppe, die sich von Anfang an dieser zugegeben schwierigen Materie angenommen hat, eine gerechte Lösung schon morgen findet. Eines haben wir jedoch gelernt: Solche Themen können nicht Gegenstand einer Haushaltskonsolidierung sein. Sie sind außerhalb von Konsolidierungsmaßnahmen zu behandeln und zu entscheiden. Gebühren sind in Abständen stets zu hinterfragen und wo Handlungsbedarf besteht, auch neu festzulegen. Nun rächt sich, dass wir diesem Grundsatz viele Jahre nicht gefolgt sind. Wir können daraus nur lernen.
Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen heute keine Haushaltsberatungen vorwegnehmen. Die Eckdaten sind bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen, auszufüllen und bei Bedarf zu ergänzen. Dies können wir, wenn wir die einzelnen Haushaltsstellen im Detail und die Projekte im Besonderen kennen. Für uns ist die heutige Vorlage ein guter und ehrlicher Einstieg, an dem wir uns gerne auch messen lassen.
Die SPD-Fraktion stimmt der Vorlage und den Beschlussanträgen zum Ergebnishaushalt in Ziffer 2. Buchstaben a. und c. bis f. zu. Vom Planansatz zum Grundsteuerhebesatz mit 420 v.H. (+ 2o v.H.) nehmen wir zunächst Kenntnis. Zu den strategischen Zielen und zu den Aussagen zum Finanzplan stehen wir.
(Otto Blumenstock, Sprecher im Verwaltungbsausschuss)