Die Regelung in dem nicht mehr so ganz neuen §41a der Gemeindeordnung ist gut aber eben nur eine Soll-Vorschrift. Soll heißt muss, wenn man kann! Das lässt viel Raum für wenn man will. Es gibt viele gelungene Beispiele in ganz unterschiedlich großen Kommunen aber eben noch mehr solche wo es nicht gelungen ist Kinder- und Jugendliche an der Gestaltung ihres Umfelds zu beteiligen.
Wir unterstützen den Antrag der FW, trägt eine gelungene Beteiligung junger Menschen doch dazu bei, dass sie sich besser mit Entscheidungen identifizieren und eine stärkere Bindung zu ihrer Stadt, ihrem Viertel aufbauen. Für uns als Stadt bedeutet dies, dass wir zukunftsfähiger sind, wenn es gelingt, junge Menschen dazu zu bringen langfristig vor Ort zu bleiben und sich einzubringen. Wichtig ist dabei, dass wir über echte Partizipation reden und bereit sind diese auch zuzulassen. Eine „Alibibeteiligung“ nach dem Motto „schön das wir mal miteinander geredet“ haben motiviert niemanden sich zu engagieren.