Anträge zum Haushaltsplan 2009

Veröffentlicht am 16.11.2008 in Gemeinderatsfraktion

Anträge der SPD-Gemeinderatsfraktion zum Haushaltsplan 2009.

Der Gemeinderat der Stadt Plochingen wolle beschließen: Antrag 1 (zum Themenbereich Förderung der Binnenentwicklung der Stadt durch Mobilisierung von Grundstücken, Sanierungen und Umnutzungen von Gebäuden und Grundstücken usw.) Die Stadtverwaltung wird mit der Durchführung eines Bebauungsplanwettbewerbes für das Quartier Hallenbad, Feuerwehr und Parkplatz unter besonderer Berücksichtigung eines funktionalen Hallenbades und der Bedürfnisse der angrenzenden Schule beauftragt. Begründung: Nachdem die Feuerwehr zukünftig an einem anderen Standort stationiert sein wird, ist es dringend notwendig vielfältige Vorschläge im Sinne eines Gestaltungswettbewerbes für das o.g. Quartier zu haben, um möglichst vielen Bedürfnissen gerecht zu werden. Kosten: Mittel stehen im Haushaltsplan 2009 unter Städteplanung, Vermessung, Bauordnung – Sächlicher Aufwand für Planungen und dergleichen zur Verfügung. Antrag 2 (zum Themenbereich Förderung der Binnenentwicklung der Stadt durch Mobilisierung von Grundstücken, Sanierungen und Umnutzungen von Gebäuden und Grundstücken usw. sowie Soziales) Die beiden Gebäude im Eingangsbereich zum Dettinger-Areal an der Esslinger Straße bedürfen dringend der Sanierung. Als eine mögliche Nutzung wird vorgeschlagen, die Gebäude für Behinderten-Wohngruppen zu nutzen. Die Verwaltung wird beauftragt, an entsprechende Träger heranzutreten. Begründung: Nach unserem Kenntnisstand gibt es in Plochingen noch keine Wohngruppen für geistig behinderte Menschen. Solche Wohngruppen sollten möglichst zentrumsnah und in kleinen Einheiten eingerichtet werden. Somit bieten diese Gebäude von Lage und Funktionalität ideale Voraussetzungen. Da von Träger-Einrichtungen auch Förderzusagen eingeholt werden müssen, sollten entsprechende Verhandlungen möglichst rasch erfolgen. Die SPD-Fraktion schlägt vor, mit der „Lebenshilfe Esslingen“ Kontakt aufzunehmen. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit Antrag 3 (zum Themenbereich Förderung der Binnenentwicklung der Stadt durch Mobilisierung von Grundstücken, Sanierungen und Umnutzungen von Gebäuden und Grundstücken usw.) Die Stadtverwaltung Plochingen erarbeitet ein Konzept über die mögliche städtebauliche Nutzungsmöglichkeit des Areals Rathaus-/ehemalige TV-Sporthalle (Bereiche zwischen Schul- und Bismarckstraße). Begründung: Die ehemalige TV-Halle befindet sich ein einem nicht sehr guten Zustand. Ein Ende deren Nutzbarkeit zeichnet sich ab. Eine Renovierung des Gebäudes würde unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen und scheidet so aus. Ein Ersatz, ggf. auch an einem anderen Ort muss gefunden werden. Das Areal zwischen Tannengasse, Schul- und Bismarckstraße im Bereich Rathaus/-parkplatz/Technischem Rathaus/ehemalige TV-Halle usw. ist so städtebaulichen Überlegungen zugänglich und fordert diese heraus. Bei der gegebenen Situation ist es daher erforderlich und zu vertreten, sich Gedanken über eine mögliche Nutzung diese Areals zu machen. Es ist zudem hilfreich entsprechende Planungen im Vorrat zu haben um rasch auf entsprechende Sanierungsprogramme auf EU-/Bundes-/Landesebene reagieren und entsprechende Anträge stellen zu können. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit Antrag 4 (zum Themenbereich Förderung der Binnenentwicklung der Stadt durch Mobilisierung von Grundstücken, Sanierungen und Umnutzungen von Gebäuden und Grundstücken usw.) Die Stadtverwaltung Plochingen veranlasst den Innenanstrich des Parkhauses Gymnasium in einer hellen Farbe und macht die teilweise zugewachsenen Lichtschächte wieder frei. Begründung: Mit dieser Maßnahme wird die in den letzten Jahren begonnene Renovierung der städtischen Parkhäuser fortgesetzt. Das Parkhaus Gymnasium ist ein „dunkles Loch“ und so alles andere als benutzerfreundlich. Es ist dringend die Anbringung eines hellen Anstriches an Boden/Wänden/Decke, die Freilegung der Lichtschächte vom Bewuchs und die Überprüfung der Beleuchtung notwendig. Kosten: Die im Haushaltsplan bereit gestellten Mittel für die Unterhaltung der Parkeinrichtungen. Antrag 5 (zum Themenbereich Förderung der Binnenentwicklung der Stadt durch Mobilisierung von Grundstücken, Sanierungen und Umnutzungen von Gebäuden und Grundstücken usw.) Die Stadtverwaltung Plochingen stellt zeitnah im Jahr 2009 die bereits schon längere Zeit vorgesehene und rechtlich gesicherte Fußgängerverbindung von der Bergstraße (Bereich Haus Nr. 24/26) zum Parkplatz Häfnergasse barrierefrei her und macht diese für die Öffentlichkeit nutzbar. Begründung: Diese Maßnahme ermöglicht den Anwohnern der unteren Bergstraße und deren hinterliegenden Bereiche eine deutliche Verkürzung des Zuganges zur Fußgängerzone und zum Parkplatz Häfnergasse, dessen Nutzung für diese so an Attraktivität gewinnt und so auch zur Entspannung der Parksituation in diesem Bereich beiträgt. Weiter rundet diese, mit einem relativ geringen Kostenaufwand realisierbare Maßnahme nach der Sanierung des Zufahrtsbereichs zur Häfnergasse im Bereich Urbanstraße/Volksbank und der Herstellung des Zugangs von der Burgstraße in den Bereich Häfnergasse diese Maßnahmen ab, die alle einen wesentlichen und notwendigen Beitrag zur Verbesserung der „fußläufigen“ Verbindungen im Innenbereich darstellen. Kosten: Die entstehenden Kosten sind aus den im Haushaltsplan 2009 ausgewiesenen Mitteln für Straßen- und Wegeunterhaltung zu decken. Antrag 6 (zum Themenbereich Schulen/Jugendliche/Kinder) Die Stadt schafft eine halbe/volle Stelle „Aufsuchende Sozialarbeit“ . Die Stelle soll mit einer/m türkischen/türkischstämmigen Sozialarbeiter/in als Integrationsbeauftragte/r mit guten deutschen und türkischen Sprachkenntnissen besetzt werden. Der Arbeitsplatz wird im Rathaus/bzw. Schulzentrum eingerichtet. Im Haushalt 2009 werden hierfür die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: So wichtig die Arbeit im Rahmen der Sprachhilfe im Vorschulalter ist, zeigt doch die Realität, dass vor allem die Kinder aus dem türkischen Kulturkreis nicht regelmäßig an den öffentlichen Angeboten der Kinderbetreuung teilnehmen und Eltern ihre Kinder unregelmäßig, lückenhaft und oft sehr willkürlich verkürzt in die Betreuungsangebote schicken. Außerhalb der öffentlichen Angebote wird zu Hause meistens in der Landessprache gesprochen. Die Freizeit wird mit türkischsprachigen TV-Sendungen/-Konserven verbracht. Dies führt u.a. dazu, dass trotz aller Mühen im Vorschulalter die Kinder überwiegend mit schlechten bis ungenügenden sprachlichen Voraussetzungen in die Grundschule aufgenommen werden müssen. Ein eingeschränkter schulischer Erfolg und dadurch entstehende Misserfolgserlebnisse mit allen unerwünschten Folgen sind vorprogrammiert. Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die Mitarbeit einer/m türkischen/türkischstämmigen Sozialarbeiter/in, der/die in die Familien Zugang hat und die Anliegen der Schule/Ämter verdeutlicht, eine wesentliche Verbesserung der Teilnahme an Elternabenden, in Fragen der Teilnahme an Schulveranstaltungen (Schullandheim, Schwimmunterricht, Sport u.a.), eine wesentlich höhere Akzeptanz unseres Kulturkreises erreicht werden kann. Die SPD-Fraktion ist überzeugt, dass durch eine solche, frühzeitig einsetzende subsidiäre Maßnahme die Folgen von späteren teuren Leistungen der Sozialämter wesentlich zurück geführt werden können. Um einer parallelgesellschaftlichen Fehlentwicklung entgegen zu wirken hält die SPD-Fraktion das im Antrag formulierte Vorgehen für außerordentlich wichtig, auch im Hinblick auf den hohen Anteil türkischsprachiger Einwohnerinnen und Einwohner in Plochingen von immerhin ca. 20-25 %. Kosten: Deckungsvorschlag: der Betrag wird aus den Wenigerausgaben der Kreisumlage finanziert. – Zusammen mit dem Sozialdezernat des Landkreises soll versucht werden eine finanzielle Beteiligung bzw. einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfond zu organisieren. Ggf. sind einschlägige Erfahrungen der Sozialverbände zu berücksichtigt. Antrag 7 (Themenbereich Schulen/Jugendliche/Kinder) Die Schulverwaltung, die Schulleitungen, die Jugendfarm und das Dietrich-Bonnhöfer-Haus beraten an einem Runden Tisch, wie sich die Schulen und ihre angegliederten Einrichtungen im oberen Stadtgebiet längerfristig weiterentwickeln. Begründung: Die Heizungszentrale im Carl-Orff-Weg steht ganz oben auf der Prioritätenliste der anstehenden Heizungssanierungen (Bericht der KEA anlässlich der Gemeinderatsklausur). In einem unmittelbaren Zusammenhang dazu stehen die Gebäudesanierungen (Wärmedämmung) von Panorama- und Marquardtschule. Die Grundschulförderklasse ist an die Panoramaschule angegliedert, hat ihre Räumlichkeiten im Gebäude der Marquardtschule (Förderschule). Die Ganztagesbetreuung ist noch im Aufbau begriffen und braucht Räumlichkeiten. Die Förderschule geht über den Weg einer erweiterten Betreuung in Richtung Ganztagesschule. Die Jugendfarm und das Dietrich-Bonnhöfer-Haus sind stark im Jugendbetreuungs-/Ferienbetreuungsangebot integriert. Im Sinne einer rechtzeitigen Weichenstellung sollte die künftige Schulentwicklung dem Sanierungskonzept vorangestellt werden und ein „Schulentwicklungskonzept Schafhausäcker“ entwickelt werden. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit Antrag 8 (zum Themenbereich Schulen/Jugendliche/Kinder) Die Verwaltung stellt Überlegungen an, wie Kindergärten ihre Schließzeiten so gestalten können, dass eine durchgehende Betreuung während des ganzen Jahres gewährleistet ist und berichtet hierüber zur Beratung des weiteren Vorgehens dem Gemeinderat. Begründung: Ausgehend von der Tatsache, dass die Berufstätigkeit von (beiden) Eltern immer mehr der Normalfall ist, reduziert sich die Möglichkeit, dass sich die Urlaubszeiten der Eltern mit den Schließzeiten der Kindergärten koordinieren lassen. Deshalb sollte nach einer Lösung gesucht werden, bei der während der Ferien immer ein Kindergarten mit Ganztagesbetreuung geöffnet sein sollte. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit Antrag 9 (Themenbereich Schulen/Jugendliche/Kinder) Die Stadtverwaltung berichtet dem Gemeinderat über den jeweiligen Stand der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes an den einzelnen Schulen. Begründung: Im Haushaltsplan 2009 ist festgelegt, dass erstmals der Medienzuschlag des Landes Baden-Württemberg zu 100 % an die Schulen weitergeleitet wird. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit Antrag 10 (zum Themenbereich Soziales, Senioren/Jugendliche) Die Stadtverwaltung prüft
  • die Einrichtung eines Fahrdienstes für ältere und gehbehinderte Menschen z.B. zum Einkaufen, Arztbesuch und Besuch kultureller Veranstaltungen in Plochingen
  • die Einrichtung eines Fahrdienstes für Jugendliche/junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren an Freitag- und Samstagabenden in die nähere Umgebung von Plochingen
und berichtet hierüber dem Gemeinderat zur Beratung des weiteren Vorgehens. Begründung: Bedingt durch die Plochinger Hanglage und teilweise weiten Wegen (z.B. aus dem Bereich Lisztstraße, Richard-Wagner-Straße, Beethovenstraße, Hindenburgstraße, dem Filsgebiet und dem Gebiet Esslingerstraße/Pfostenbergweg/Kranich) können diese Wegstrecken aus den genannten Anlässen nur schwer oder zu relativ hohen Taxipreisen wahrgenommen werden. Es empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit Plochinger Taxiunternehmen, mit dem Ziel, dass diese älteren oder behinderten Menschen verbilligte Fahrten innerhalb Plochingens anbieten. Als Beispiel könnte das Modell „fifty-Fifty-Taxi“ des Ostalbkreises dienen. Gleiches gilt entsprechend für den genannten Personenkreis Jugendliche/Junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahre zum Besuch von Discos, Jugendveranstaltung usw. im Umfeld von Plochingen. Hier ist neben der Anfahrt ab „zu Hause“ insbesondere die sichere Gewährleistung des Nachhausewegs das Ziel. Beispielmodell: Nachttaxi/Nachtbus von „Halle Reichenbach“ nach Lichtenwald. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit Antrag 11 (zum Themenbereich Soziales) Die Verwaltung erstellt einen Stadtplan für Behinderte. Begründung: Die Sicherheit und die Mobilität bewegungseingeschränkter und anderweitig behinderter Menschen sollte ein großes Anliegen unserer Stadt sein. Dazu gehören u. a. die ausreichende Zahl, gute Verteilung, gute Ausstattung und Kenntlichmachung der Behinderten-Parkplätze. Ein entsprechender Stadtplan (vor allem für den Internetauftritt) ist unabdingbar. Im Sinne der Tourismus- und Wirtschaftsförderung könnte auch das Stadtmarketing mit seinen Beiträgen in die Erstellung mit einbezogen werden. Kosten: Entstehende Kosten sind aus den im Haushaltsplan 2009 ausgewiesenen Mitteln im Tourismusbereich für Öffentlichkeitsarbeit zu decken Antrag 12 (zum Themenbereich Bürgerbeteiligung/Bürgernähe) Die Stadtverwaltung wird mit der Prüfung einer ganzjährigen kostenlosen Vollabdeckung der Plochinger Nachrichten beauftragt und berichtet hierüber zur Beratung des weiteren Vorgehens dem Gemeinderat. Begründung: Wenn die Bürgerinnen und Bürger an Prozessen beteiligt werden sollen (siehe Sportentwicklungsplan und Zukunftswerkstatt “Familienfreundliches Plochingen“) und damit einer allgemeinen Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden soll, ist es unabdingbar, die Plochinger Bürgerschaft über das Amtsblatt (Plochinger Nachrichten) stets und zeitnah zu informieren. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit Antrag 13 (zum Themenbereich Stadtmarketing/Innenstadtbelebung) Der Wochenmarkt wird vom Freitag auf den Samstag verlegt. Begründung: Eine Verlegung des Wochenmarktes vom Freitag auf den Samstag würde dazu führen, dass auch Berufstätige das Angebot des Wochenmarktes nutzen könnten. Darüber hinaus würde diese Verlegung die Möglichkeit eröffnen gemeinsam mit Partner / Partnerin und / oder Kindern einzukaufen. Gleichzeitig würde das Angebot des Einzelhandels (vor allem in der Fußgängerzone) an Bedeutung und Nachfrage gewinnen. Einkaufen würde zum gemeinsamen Erlebnis werden. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit Antrag 14 (Themenbereich Steuern/Gebühren) Die Stadtverwaltung Plochingen erarbeitet ein Konzept über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (Aufteilung in Schmutzwasser und Niederschlagswasser) und legt dies im Jahr 2009 dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen vor. Begründung: Die Rechtsprechung akzeptiert den Frischwassermaßstab nur noch dann, wenn bei der Kommune eine homogene Bebauung vorhanden ist oder die Kosten für die Niederschlagswasserableitung gemessen an den gesamten Entwässerungskosten nur geringfügig sind. Eine gerechtere Gebührenerhebung erfolgt durch die so genannte gesplittete Abwassergebühr. Bei diesem Verfahren werden die Gebühren getrennt für die beiden Kostenanteile Niederschlagswasser und Schmutzwasser ermittelt und abgerechnet. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch in Euro/m³, allerdings verringert um die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung. Die Niederschlagswassergebühr für die abzuleitende Regenwassermenge berechnet sich auf der Grundlage der befestigten und abflusswirksamen Flächen in Euro/m² und Jahr. Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Die gesplittete Gebühr fördert zudem die ökologisch gewünschte Entsiegelung der Flächen. Soweit dies schadlos möglich ist, sollte unbelastetes Niederschlagswasser ortsnah dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden, z.B. durch Versickerung oder direkte Einleitung in Gewässer. Die gesplittete Abwassergebühr bietet Anreize, Grundstücke möglichst nicht zu befestigen und die Versiegelung von bereits befestigten Flächen rückgängig zu machen. Für die Bereiche normaler Wohnbebauung mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern werden sich keine oder nur geringe Änderungen in der Gebührenbelastung ergeben. Objekte mit einem hohen Wasserverbrauch und geringen befestigten Flächen werden entlastet. Für Grundstücke mit großen befestigten Flächen und gleichzeitig geringem Wasserverbrauch (z.B. Einkaufszentren, Hallenbauten, Schulen usw.) werden die Abwassergebühren steigen. Gleichzeitig wird ein Anreiz zur Entsiegelung von befestigten Flächen geschaffen. Grundstückseigentümer, die bereits in der Vergangenheit u.a. in Regenwasserversickerungen, Gründächer und Zisternen investiert haben, werden durch die gesplittete Abwassergebühr ab sofort entlastet. Es erfolgt eine Umverteilung der Kosten zwischen gering und intensiv versiegelten Grundstücken. Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bestehende Abwassergebühr gerechter aufgeteilt. Auf entsprechende Vorgänge in Baden-Württemberg wird verwiesen (z.B. Städte Stuttgart, Karlsruhe usw.). Nach Auswertung einer Erhebung des Statistischen Landesamts mit Stand 2003 haben bisher 14 Kommunen (drei große Kommunen > 100.000 Einwohner, sieben mittelgroße Kommunen > 10.000 Einwohner und vier kleinere Kommunen < 10.000 Einwohner) das gesplittete Abwassergebührenmodell im Einsatz. Einzelheiten können der genannten Erhebung des Statistischen Landesamtes entnommen werden. Weitere Kommunen sind in der Zwischenzeit hinzugetreten. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit Antrag 15: (zum Themenbereich Energieversorgung) Die Verwaltung tritt bis spätestens 31.08.2009 in Verhandlungen mit der EnBW ein mit dem Ziel des schrittweise weiteren Ausbaus des Fernwärmenetzes. Die Verwaltung ermittelt bis spätestens 31.12.2008 den Wert des Plochinger Stromnetzes. Begründung: Mit der Fernwärme haben einige Bereiche Plochingens eine umweltfreundliche und kostengünstige Versorgung mit Heizungswärme und Warmwasser. Da bereits ein Fernwärmenetz besteht, soll dieses Zug um Zug in angrenzende Bereiche mit hoher Wärmedichte erweitert und mehr Haushalte mit Fernwärme versorgt werden. Da im Jahr 2012 der Konzessionsvertrag mit dem Versorgungsunternehmen EnBW ausläuft, soll der Wert des Plochinger Stromnetzes ermittelt werden. Ist der Wert des Stromnetzes ermittelt, kann darüber nachgedacht werden, ob ein Rückkauf des Netzes in das Vermögen der Stadtwerke sinnvoll ist. Ferner kann über einen möglichen Wechsels des Energieversorgers entschieden werden. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit Antrag 16 (Verwaltungsangelegenheiten / Verwaltungsorganisation / Personal) Die Stadtverwaltung Plochingen berücksichtigt im Rahmen der laufenden Überprüfung der Verwaltungsstrukturen die Zuweisung des Fachbereiches Europaangelegenheiten (insbesondere z.B. Europarecht und EU-Förderprogramme) zu einer geeigneten Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung Plochingen. Begründung: Unsere Verwaltung muss optimal fit für Europa sein, sei es in rechtlicher oder finanzieller Sicht. Die sich hieraus ergebenden Aufgaben müssen innerhalb der Verwaltung klar beschrieben und zugeordnet werden. Unsere Verwaltung muss in der Lage sein nicht nur auf nationaler sonder auch auf EU-Ebene rechtmäßig zu handeln und insbesondere auch umfassende und zeitnahe Kenntnis von den entsprechenden Fördermöglichkeiten haben. Eine klare Benennung dieses Ressorts und entsprechende personelle Zuordnung ist unerlässlich. Sich bietende Fortbildungsmaßnahmen sind in Anspruch zu nehmen, bis hin zu der vom Gemeindetag Baden-Württemberg angebotenen Hospitationsmöglichkeit von entsprechenden städtischen Bediensteten bei der Vertretung der baden-württembergischen Kommunen bei der EU im Büro „Vor-Ort“ in Brüssel. Kosten: Keine – außer die für die Verwaltungstätigkeit
 
 

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