Foto: Versiegelte Flächen auf Grundstücken schaden der Umwelt und sorgen für höhere Ausgaben (Foto: Hahn).
Im Verwaltungsausschuss und im Gemeinderat steht regelmäßig die Festlegung der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitung in der Stadt an. Nach der Rechtslage hat die Stadt ihre Gebühren jährlich neu zu kalkulieren. Die Berechnung ist kompliziert. Zum einen soll eine 100%ige Kostendeckung angestrebt werden, zum anderen sind Kostenüber- und unterdeckungen aus den Vorjahren einzubeziehen. Ein Büro der Kommunalberatung hat sich mit der Neukalkulation unserer Gebühren für 2022/23 beschäftigt und diese zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat vorgelegt. Nachdem im vergangenen Jahr die Gebühren etwas stärker gestiegen sind, ergab sich nun eine künftige Senkung der Schmutzwassergebühr um 0,06 €/m³ auf nunmehr 2,15 €/m³ und eine Steigerung der Niederschlagsgebühr um 0,04 €/m³ auf 0,44 €/m³ in 2022ff. Die Summe der Gebühren liegt damit in Plochingen bei 2,59 €/m³, etwas höher als die durchschnittlichen Abwassergebühren im Land, die 2021 2,48 €/m³ betrugen.
Wichtig für Haus- und Grundstücksbesitzer ist zu wissen, dass sich die Niederschlagsgebühren anhand der bebauten Grundstücksfläche, der Größe des Daches und vor allem auch der wasserundurchlässigen Beläge auf dem Grundstück berechnet. Es ist nicht nur ein wichtiger Beitrag für die Umwelt, sondern auch ein Beitrag zur Schonung der Haushaltskasse, möglichst wenige wasserundurchlässige Beläge auf einem Grundstück zu haben. Wir haben angeregt, dass zur Berechnungsgrundlage in absehbarer Zeit wieder eine Befliegung der Gemarkung stattfindet, über die die Größe der zu berechnenden Flächen eines jeden Grundstückes festgelegt wird.
(Beitrag der SPD-Fraktion für die "Plochinger Nachrichten" in KW 43/2021)