In der vergangenen Woche waren an dieser Stelle unsere grundsätzlichen Überlegungen zur Wohnungsbaukonzeption der Stadt bis 2035 zu lesen. Heute berichten wir davon, in welcher Reihenfolge nach Votum unserer Fraktion die Gebiete bebaut werden können. Unsere Stellungnahme haben wir eingebracht in der Sitzung des Bauausschusses vom 7. Juli. Bis 2025 sollen erstellt werden: Baugebiet im Stumpenhof Talweg Süd II (wird derzeit erschlossen); Hermannstraße (Projekt inklusives Wohnen der Pfisterer-Stiftung); Bruckenwasen („Punkthaus“); Mittlerer Haldenweg; Bereich „Moltkebehälter“ unterhalb der Otto-Wurster-Anlage; Hirschareal (wichtig ist uns eine sehr hohe Sozialquote!); Bühl Süd, gegebenenfalls bei einer für uns akzeptablen Bebauung auch Bühl Nord. Bis 2030 können wir uns zusätzlich eine Bebauung des Kronenareals zwischen Neckarstraße und Schorndorfer Straße vorstellen, am besten im Zusammenhang mit der Entwicklung des dortigen Einkaufsmarktes, bis 2035 die Bebauung des südlichen Bereiches der Schafhausäcker, des Bereiches „Gottesäcker“ und einiger Grundstücke im Bereich Bismarckstraße/Burgstraße. Falls eine Bebauung unbedingt notwendig ist, besteht nach 2035 noch die Möglichkeit, den nördlichen Bereich der Schafhausäcker zu bebauen, wie auch bisherige Gärten an der Ulmer Straße am Ortsausgang in Richtung Reichenbach sowie Grundstücke am Stumpenhof, die bisher mit Garagen bebaut sind. Insgesamt könnten durch die Bebauung Wohnungen für etwa 1.500 weitere Einwohner in der Stadt geschaffen werden.
(Beitrag der SPD-Fraktion in den "Plochinger Nachrichten" in KW 30/2020)