Steuererhöhungen beschließen, gehört zu den unbeliebtesten Themen im Gemeinderat. Freilich kommen wir nicht umhin, uns dieser Thematik immer wieder zu stellen zur Sicherung der Einnahmen der Stadt für die vielfältigen kommunalen Aufgaben gerade in schwierigen Zeiten. Von der Verwaltung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause eine Anpassung der Grundsteuer vorgeschlagen, die wir von unserer Fraktion aus mehrheitlich unterstützen konnten. Denn über die Grundsteuer findet nach Meinung unserer Fraktion eine gerechte Lastenverteilung für alle statt, die zum Beispiel in Plochingen - Betriebe genauso Einwohner - in vielfältiger Weise von der zentralen und attraktiven Lage unserer Stadt profitieren.
Die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Grundstücke) um 20 v.H. auf 400 v.H. und der Grundsteuer B (für „normal“ bebaute/unbebaute Grundstücke) um 20 v.H. auf 420 v.H. bringt der Stadt jährliche Mehreinnahmen von etwa 135.000 Euro und bedeutet für Hauseigentümer bzw. Mieter eine monatliche Mehrbelastung höchstens im unteren einstelligen Eurobereich. Dabei zeigt der Vergleich mit anderen Gemeinden, dass wir mit dieser Erhöhung weiterhin im Mittelfeld liegen: Esslingen und Ostfildern haben bei Grundsteuer B 425 v.H, Nürtingen und Schorndorf 440, Weinstadt 450, Remseck 480. Viele Städte in Baden-Württemberg weisen noch wesentlich höhere Zahlen auf (Tübingen 560, Freiburg 600). Andere in der unmittelbaren Umgebung liegen derzeit noch darunter, doch ist die Erhöhung der Grundsteuer bei vielen Kommunen ein aktuelles Thema. Leider kann die Erhöhung der Steuer nicht zweckgebunden beschlossen werden, sonst hätten wir den Antrag gestellt (was wir an anderer Stelle machen werden), dass die Mehreinnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verwendet werden.
(Beitrag der SPD-Fraktion für die "Plochinger Nachrichten" in Nr. 34/2021)