Charakteristisches Haus in der Haldensiedlung (Architekt Hans Weisen) (Foto: Bluthardt)
Eine der Aufgaben des „Ausschusses für Bauen, Technik und Umwelt“ ist, über Baugesuche nach Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu entscheiden. Oft sind Entscheidungen nicht einfach, da verschiedene Argumente abzuwägen sind. In älteren Baugebieten der Stadt gibt es keine „qualifizierten Bebauungspläne“, sodass nach anderen Kriterien, vor allem nach § 34 des Baugesetzbuches zu entscheiden ist, wonach ein Bauvorhaben u.a. dann zulässig ist, „wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Dabei darf „das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden“.
Daher wurde vor kurzem ein Gesuch abgelehnt, wonach in der Haldensiedlung (Unterer und Oberer Haldenweg) ein Gebäude um einen Stock erhöht werden sollte. Wir argumentierten, dass die Häuser der Haldensiedlung in den 1930er-Jahren als ähnlich konzipierte Einfamilienhäuser erstellt wurden (im Oberen Haldenweg teilweise nach dem bekannten Architekten Hans Weisen) und durch Um- und Neubauten nicht der Charakter einer solchen Siedlung verloren gehen darf. Andere sind hier teilweise "schmerzfreier" und könnten sich eine "Weiterentwicklung" des gesamten Gebietes vorstellen, doch wurde das Baugesuch in dieser Form mehrheitlich abgelehnt.
(Beitrag der SPD-Fraktion in den "Plochinger Nachrichten" in KW 25/2021)