In der Gemeinderatssitzung am 17.9. war über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Radschnellverbindung RS4 zu entscheiden. Grundsätzlich begrüßen wir von unserer SPD-Fraktion aus jede Form der Bürgerbeteiligung, ob es ein Bürgerdialog, ein Bürgerforum oder auch ein Bürgerbegehren im Blick auf einen Bürgerentscheid ist.
Mit den Initiatoren des Bürgerbegehren sind wir mehrfach zusammengetroffen und haben sehr wohl verstanden, wieso sie eine Führung der - überhaupt noch nicht beschlossenen - Radschnellverbindung entlang des Filsweges auf Grund des nach ihnen zu gefährlichen Begegnungsverkehres ablehnen. Wir haben freilich von uns aus nicht die Hoffnung verloren, dass im Miteinander zwischen Planungsbüros und den Anwohnern gegebenenfalls - bei einer Entscheidung in dieser Richtung - ein Radweg so geplant und geführt wird, dass die Bedenken der Anwohner ausgeräumt werden können.
Im Vorfeld der Entscheidung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde ein Gutachten, des auf diese Rechtsfragen spezialisierten Rechtsanwaltes, Dr. Moritz Lange (Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Stuttgart), eingeholt. Nach diesem ist die Fragestellung, auf die sich das Bürgerbegehren bezieht, nicht hinreichend bestimmt und damit unklar, was die Zielrichtung des Bürgerbegehren genau ist. Da es sich bei der Entscheidung des Gemeinderates um eine reine Rechtsentscheidung geht, bei der dem Gemeinderat kein Ermessen zusteht, sind wir dieser für uns nachvollziehbaren Stellungnahme gefolgt. Gleichwohl gibt es für die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage gegen eine Zurückweisung ihres Bürgerbegehrens.
(Beitrag der SPD-Fraktion in den "Plochinger Nachrichten" Nr. 39/2024 vom 26. September 2024)